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BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.07.1988 - 5 K 424/88
- BFH, 08.06.1990 - III R 102/88
- BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - entschieden, daß die als verfassungswidrig erkannten Regelungen des § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiterhin anwendbar bleiben.
- BFH, 18.03.1994 - III B 543/90
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des …
a) Das BVerfG hat allerdings im Anschluß an seine Grundsatzentscheidung in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413, die auf Vorlagebeschlüsse von FGen ergangen ist, bei ihm noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu den Grundfreibeträgen zwar zurückgewiesen, die Kosten aber der öffentlichen Hand auferlegt (z. B. Beschluß des BVerfG vom 22. Dezember 1992 2 BvR 1265/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, Allg., Rechtsspruch 93). - BFH, 18.03.1994 - III B 270/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
b) Das BVerfG hat allerdings im Anschluß an seine Grundsatzentscheidung in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413, die auf Vorlagebeschlüsse von FGen ergangen ist, bei ihm noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu den Grundfreibeträgen zwar zurückgewiesen, die Kosten aber der öffentlichen Hand auferlegt (z. B. Beschluß des BVerfG vom 22. Dezember 1992 2 BvR 1265/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, Allg., Rechtsspruch 93).