Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9131
BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90 (https://dejure.org/1992,9131)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90 (https://dejure.org/1992,9131)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 1265/90 (https://dejure.org/1992,9131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32a Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6
    Verfassungswirdrigkeit des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 1265/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - entschieden, daß die als verfassungswidrig erkannten Regelungen des § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiterhin anwendbar bleiben.
  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    a) Das BVerfG hat allerdings im Anschluß an seine Grundsatzentscheidung in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413, die auf Vorlagebeschlüsse von FGen ergangen ist, bei ihm noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu den Grundfreibeträgen zwar zurückgewiesen, die Kosten aber der öffentlichen Hand auferlegt (z. B. Beschluß des BVerfG vom 22. Dezember 1992 2 BvR 1265/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, Allg., Rechtsspruch 93).
  • BFH, 18.03.1994 - III B 270/90

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit

    b) Das BVerfG hat allerdings im Anschluß an seine Grundsatzentscheidung in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413, die auf Vorlagebeschlüsse von FGen ergangen ist, bei ihm noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu den Grundfreibeträgen zwar zurückgewiesen, die Kosten aber der öffentlichen Hand auferlegt (z. B. Beschluß des BVerfG vom 22. Dezember 1992 2 BvR 1265/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, Allg., Rechtsspruch 93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht